Gutachten

Orthopädie und Unfallchirurgie spielen für die Begutachtung von Unfallfolgen, Anerkennung von Schwerbehinderungen beim Versorgungsamt, Beurteilung einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit für Rentenversicherung und private Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie das Arzthaftungsrecht eine große Rolle.

Die Begutachtung von Unfallschäden für die gesetzliche und private Unfallversicherung, von Behinderungen, Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und Berufsunfähigkeit und Bewertung von vermeintlichen oder echten Behandlungsfehlern gehörte während meiner gesamten Berufstätigkeit zu einem wichtigen Bestandteil meiner Arbeit. Dies gilt für die eigene Gutachtertätigkeit und für die Weiterbildung von Assistenz- und Oberärzten.

An der BG-Unfallklinik Bergmannsheil Bochum erlernte ich ebenso wie in der orthopädischen Universitätsklinik Homburg/Saar mit einer berufsgenossenschaftlichen Schwerverletztenstation das „Gutachten-Handwerk“.

In Homburg war ich stellvertretender D-Arzt und in Gießen selbst als D-Arzt zugelassen und in Dortmund wieder D-Arzt-Stellvertreter. Dies brachte auch viel Erfahrung für die Begutachtung im Rahmen privater Unfallversicherungen. Seit über 20 Jahren bin ich auch Sachverständiger bei Sozial-, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Rahmen der eingangs erwähnten Aufgabengebiete.

Diese Gutachtentätigkeit möchte ich auch in den kommenden Jahren weiter engagiert fortsetzen.

  1. Sozialversicherung
    • Gesetzliche Unfallversicherung und Berufskrankheiten
    • Der Schwerbehinderte und sein Recht
    • Rentenversicherung
    • Krankenversicherungsrecht
  2. Private Unfallversicherung
  3. Arzthaftungsrecht